Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Ein definitiver Auftrag kommt unter Angabe des Datums, der Menü-Auswahl und der genauen Personenzahl zustande. Mit der auf Ihr Fest zugeschnittenen Vertrags-Offerte bestätigen wir Ihre Bestellung, die Sie bis spätestens eine Woche vor Ihrem Fest per Email bei uns machen. Der Auftrag gilt ab dann als vertraglich abgeschlossen; ein solcher definitiver Vertrag kann auf Ihren Wunsch hin auch zu jeden früheren Zeitpunkt unter Angabe Ihres Personen-Rahmens, der später noch um plus/minus 10% angepasst werden kann, bei uns abgeschlossen werden.

 

Preise/Abrechnung/Rabatt: Die in den Musterofferten berechneten Preise gelten als Preisrahmen. Je nach Menüwahl, Spezialwünschen und besonderen Umständen kann der genannte Preis um 15% steigen resp. sinken. Der exakte Preis wird in dem spezifisch auf Sie zugeschnittenen Vertragsdokument bekanntgegeben. Grundsätzlich gilt, dass die Pro-Personen-Preise günstiger werden, je grösser die Gästezahl ist. Bei einem grösseren Erstauftrag (ab 3000 CHF) bezahlen Sie 50% des Auftragsvolumens vor dem Auftrag. Der Restbetrag resp. der Gesamt-Rechnungsbetrag ist netto innert 7 Arbeitstagen ab Datum der Rechnungsausstellung zu begleichen.

 

Die Annullationskosten sind wie folgt gestaffelt:
» Bis 30 Tage vor dem Anlass: Keine Kosten
» Bis 21 Tage vor dem Anlass: 25% der budgetierten Arbeitsstunden
» Bis 10 Tage vor dem Anlass: 50% der budgetierten Arbeitsstunden
» Bis 7 Tage vor dem Anlass: 75% der budgetierten Arbeitsstunden
» Ab 6 Tagen vor dem Anlass: 100% der budgetierten Arbeitsstunden

Wir behalten uns jederzeit Änderungen der Geschäftsbedingungen vor. Diese werden Ihnen auf geeignete Weise bekanntgegeben. Gerichtsstand ist Zürich.

 

Hinweise zum Vorgehen: Von der unverbindlichen Offerte bis zur Rechnungsstellung

Offerten- und Vertragsdokument

Unsere Offerte ist unverbindlich. Darauf basierend kann zu jedem späteren Zeitpunkt ein definitiver Vertrag mit gegenseitiger Bestätigung per Email abgeschlossen werden. Das elektronische Dokument wird dann nicht mehr als Offerte bezeichnet, sondern als definitiver Vertrag. Er soll bis spätestens 30 Tage vor dem Anlass zustande kommen und als Pdf-Dokument gegenseitig bestätigt werden; auf Wunsch vom Auftragsgeber (zu seiner Sicherheit) kann dieser verbindliche Vertrag auch zu jedem früheren Zeitpunkt abgeschlossen werden; bei grossen Aufrägen beispielsweise 4 Monate im Voraus. Integrierender Bestandteil des definitiven Vertrags sind die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber bestätigt mit der Unterzeichnung des definitiven Vertrags, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und diese zu akzeptieren.

 

Bestellung

Grundlange für jede definitive Bestellung ist das gemeinsam erarbeitete und gegenseitig bestätigte Vertragsdokument. Hinzu kommt bei der definitiven Bestellung die gewünschte Anzahl Menüs. Bis 7 Tage vor dem Anlass kann diese Menü-Anzahl per Email bei Cuisiniera bestellt werden; der Erhalt wird von Cuisiniera per Email rückbestätigt.

 

Rechnungsstellung

Der in Rechnung zu stellende End-Betrag wird sich auf exakt diesen Vertrags-Preis belaufen. Ggf. im Nachhinein zusätzlich in Rechnung gestellt werden können: 1. effektive Getränke-Kosten, wobei alle angebrochenen Flaschen verrechnet werden; 2. effektive Präsenz-Zeiten der Cuisiniera-Crew, sofern sie diejenigen des gemeinsam vereinbarten Zeitrahmens überschreiten.

 

Allgemeine Vereinbarungen für Eventkochen & Catering & Störkochen

Die Getränke können über Cuisiniera bezogen werden (Zusatzofferte). Unsere Durchschnittspreise für einen einstündigen Apero betragen 10 CHF pro Person; für ein 4 stündiges Catering 20 CHF pro Person.

  • Falls die Getränke beim Eventkochen im Kochstudio von Cuisiniera nicht über Cuisiniera bezogen, so verrechnet Cuisiniera eine Pauschale von ca. 6 CHF pro angemeldeter Person.
  • Falls die Getränke beim Catering & Störkochen in einer zugemieteten Lokalität nicht über Cuisiniera ausgeschenkt werden und Cuisiniera keinen Aufwand mit den Getränken hat (Ausschank & Entsorgung), dann verrechnet Cuisiniera keine Zapfgeldpauschale.

Cuisiniera legt Wert auf qualitativ hochwertige, nicht aufbewahrte/aufgewärmte Speisen, kocht deshalb stets frisch vor Ort und geht davon aus, dass die Küche/Infrastruktur der Festlocation eine minimale Infrastruktur hat (Ofen, Herd, Kühlschrank), die durch Cuisiniera jeweils 3-10 Stunden vor dem 1. Service benützt werden kann.

Das gesamte Cuisiniera-Personal wird gut erkennbar – in weissem Oberteil und schwarzer Hose/schwarzem Service-Jupe – vor Ort sein; ausser der Kunde wünscht ein casual dressing.

 

Zürich, 2011

Aktuell im September

15. September 2012 von 14h00 bis 17h30 Apéro-Specials

 

  

Aktuell im November

voraussichtlich 2. oder 9. November 2012 von 19h00 bis 22h00 Wine&Dine

 

24. November 2012 von 14h00 bis 17h30 Cré-Back-Atélier

 

 

 

Cuisiniera GmbH

Uraniastrasse 16
8001 Zürich

E-Mail: info@cuisiniera.ch

079 541 71 02                     für Studiovermietungen

 

079 263 27 77                     für Events & Catering

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